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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts - Friständerung zur Milderung der Folgen der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus (NiSVFÄndVB k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts - Friständerung zur Milderung der Folgen der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4646) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Eingangsformel ist im Verweis auf die Fundstelle des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen im Bundesgesetzblatt die Angabe „2443" durch die Angabe „2433" zu ersetzen.
In der Eingangsformel ist im Verweis auf die Fundstelle des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen im Bundesgesetzblatt die Angabe „2443" durch die Angabe „2433" zu ersetzen.
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