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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (StrlSchNRVB k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Eingangsformel ist im Verweis auf die Fundstelle des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen im Bundesgesetzblatt die Angabe „2443" durch die Angabe „2433" zu ersetzen.
In der Eingangsformel ist im Verweis auf die Fundstelle des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen im Bundesgesetzblatt die Angabe „2443" durch die Angabe „2433" zu ersetzen.
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