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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2022 aufgehoben

§ 6 - Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen (COVÄApprO2002AbwV)

Artikel 1 V. v. 29.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V3
Geltung ab 31.12.2021; FNA: 2126-13-35 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 6 Abweichende Regelungen zur Durchführung des mündlich-praktischen Termins des Ersten und Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung



Abweichend von § 15 Absatz 5 Satz 2 der Approbationsordnung für Ärzte kann der Vorsitzende gestatten, dass die Prüfung in Echtzeit in Bild und Ton für die in § 15 Absatz 5 Satz 2 der Approbationsordnung für Ärzte genannten Personen in einen anderen Raum übertragen wird, wenn die Prüflinge und die Prüfer in die Übertragung einwilligen.