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Artikel 4 - Verordnung über von den Approbationsordnungen für Ärzte, für Zahnärzte, für Zahnärzte und Zahnärztinnen und für Apotheker abweichende Vorschriften im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen (COVAppOAbwV k.a.Abk.)
Artikel 4 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2021.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15193/a285454.htm