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Synopse aller Änderungen der DVSUG am 01.10.2021
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Oktober 2021 durch Artikel 4 des BGebRAG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der DVSUG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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DVSUG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung | DVSUG n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2021 geltenden Fassung durch Artikel 4 Abs. 126 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel Abschnitt 1 Örtliche Zuständigkeit der Seeämter § 1 Zuständigkeit des Seeamtes Kiel § 2 Zuständigkeit des Seeamtes Hamburg § 3 Zuständigkeit des Seeamtes Bremerhaven § 4 Zuständigkeit des Seeamtes Emden § 4a Zuständigkeit des Seeamtes Rostock § 4b Mehrere Zuständigkeiten Abschnitt 2 Auswahl der ehrenamtlichen Beisitzer § 5 Personengruppen § 6 Beisitzerliste | |
(Text alte Fassung) Abschnitt 3 Gebühren und Auslagen der Seeunfalluntersuchung § 7 Gebühren | (Text neue Fassung) Abschnitt 3 (aufgehoben) § 7 (aufgehoben) |
Abschnitt 4 Schlußvorschriften § 8 (weggefallen) § 9 Inkrafttreten | |
Anlage (zu § 7) Gebührenverzeichnis | Anlage (aufgehoben) |
§ 7 Gebühren | § 7 (aufgehoben) |
Die Seeämter erheben für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Untersuchung von Seeunfällen Gebühren nach der Anlage zu dieser Verordnung. | |
Anlage (zu § 7) Gebührenverzeichnis | Anlage (aufgehoben) |
Nr. | Gebührentatbestand/Rechtsgrundlage | Gebühr Euro 1 | Entzug einer Berechtigung im Sinne des § 39 Nummer 1 SUG oder Untersagung der Ausübung von Befugnissen hieraus (§ 50 Absatz 1, 2 und 4 SUG) | 250 2 | Entzug einer Fahrerlaubnis für Sportboote oder sonstige Fahrzeuge im Sinne des § 39 Nummer 2 SUG oder Untersagung der Ausübung von Befugnissen hieraus (§ 50 Absatz 1, 2 und 4 SUG) | 200 3 | Erfolgloser Widerspruch gegen die Anordnung der Herausgabe von für die Untersuchung erheblichen Unterlagen und Gegenständen (§ 47 Absatz 1 Satz 2 SUG) | 75 |
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