Artikel 3 - Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts (MPVerfNeuRegV k.a.Abk.)

V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39 (Nr. 3); Geltung ab 28.01.2022
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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 28. Januar 2022 MPVerfVO

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Meisterprüfungsverfahrensverordnung vom 17. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4154), die zuletzt durch Artikel 106 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Januar 2022.



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