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Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DigVRLUGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2123) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b ist in § 453 Absatz 1 Satz 3 die Angabe „Satz 1" durch die Angabe „Satz 2" zu ersetzen.
In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b ist in § 453 Absatz 1 Satz 3 die Angabe „Satz 1" durch die Angabe „Satz 2" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium der Justiz
Im Auftrag Görs
Im Auftrag Görs
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