interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV)
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 156
§ 19 GAPInVeKoSV Angaben bei einem Antrag auf Junglandwirte-Einkommensstützung außer im Fall des § 16 Absatz 4 Satz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes ... einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niedergelassen hat, 3. die nach § 9 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung erforderliche Ausbildung oder Qualifikation nachzuweisen, insbesondere durch Vorlage von ... wird, die die Voraussetzungen des § 12 Absatz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und des § 9 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung erfüllen, und dafür geeignete Nachweise vorzulegen, 3. für jede ... für die die Voraussetzungen des § 12 Absatz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und des § 9 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vorliegen, a) den Namen, das Geburtsdatum und den Zeitpunkt anzugeben, zu dem die ... anderen Rechtsform als der einer natürlichen Person kontrolliert hat, c) die nach § 9 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung erforderliche Ausbildung oder Qualifikation nachzuweisen, insbesondere durch Vorlage von ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
Artikel 1 2. GAPKondVÄndV ... von § 6 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes in bestimmten Fällen § 9 Anzeige der Umwandlung von Dauergrünland nach § 6 des ...
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