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IV. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen (BMinUWidAnO k.a.Abk.)
IV.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2002 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor dem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor dem Inkrafttreten erhoben worden sind.
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