Artikel 3 - Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in eisenbahntechnischen Verkehrsberufen (EVBAusbNOV k.a.Abk.)

V. v. 14.03.2022 BGBl. I S. 433 (Nr. 9); Geltung ab 01.08.2022

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. August 2022 EBBAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst/zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst vom 15. Juli 2004 (BGBl. I S. 1626), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. August 2016 (BGBl. I S. 2138) geändert worden ist, außer Kraft.



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