Tools:
Update via:
Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (1. DiGAVÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc der Ersten Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4355) ist wie folgt zu berichtigen:
In Nummer 3 sind in der Spalte „Anforderung" in Satz 1 die Wörter „Medizingeräten der" durch die Wörter „Medizingeräten oder" zu ersetzen.
In Nummer 3 sind in der Spalte „Anforderung" in Satz 1 die Wörter „Medizingeräten der" durch die Wörter „Medizingeräten oder" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag Hensmann
Im Auftrag Hensmann
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15271/index.htm