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Erste Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (1. WMVOÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel





Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. März 2022 WMVO § 21, § 40b

Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1297), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 40b wie folgt gefasst:

§ 40b (weggefallen)".

2.
Dem § 21 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) Der Wahlvorstand kann beschließen, dass die Wahl auch als Briefwahl durchgeführt wird."

3.
§ 40b wird aufgehoben.


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 20. März 2022 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales

Hubertus Heil