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Artikel 1 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung (ERP-WPG2022uaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 1 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 ERP-WPG 2022 mWv. 2. April 2022 ERP-WPG 2021 § 6
(gesamter Text siehe ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022)
Zitierungen von Artikel 1 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ERP-WPG2022uaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ERP-WPG2022uaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 ERP-WPG2022uaÄndG Inkrafttreten
... Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der ...
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