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Artikel 4 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung (ERP-WPG2022uaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5256) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 7 wird das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- Der Nummer 8 wird das Wort „sowie" angefügt.
- 3.
- Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 9 eingefügt:
- „9.
- Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 12 Absatz 2b Satz 1 des Restrukturierungsfondsgesetzes".
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