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Schlussformel - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung (ERP-WPG2022uaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 25.03.2022 BGBl. I S. 571 (Nr. 12); Geltung ab 02.04.2022, abweichend siehe Artikel 5
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Robert Habeck

Der Bundesminister der Finanzen

Christian Lindner

Der Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann

 
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