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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (NotBRMoGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In Artikel 14 ist in § 797 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 das Wort „vollsteckbare" durch das Wort „vollstreckbare" zu ersetzen.
- 2.
- In Artikel 24 Absatz 2 ist nach der Angabe „§ 110" die Angabe „Satz 1" einzufügen.
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