Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (VREVerVVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.04.2022 BAnz AT 11.04.2022 V1; Geltung ab 19.03.2022
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Eingangsformel



Auf Grund des § 111 Absatz 5 Satz 6 und des § 111c Absatz 3 Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, von denen § 111 Absatz 5 Satz 6 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 473) und § 111c Absatz 3 Satz 6 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 473) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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