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Erlass - Erlass zur Genehmigung des neu gefassten Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr (EinsatzMedBWErl k.a.Abk.)
E. v. 20.04.2022 BGBl. I S. 678 (Nr. 14)
Geltung ab 30.04.2022; FNA: 1134-16-3 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Geltung ab 30.04.2022; FNA: 1134-16-3 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Erlass
Die Bundesministerin der Verteidigung hat am 27. Januar 2022 den Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 9. November 2010 (BAnz. S. 3910) neu gefasst.
Nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, genehmige ich die Neufassung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr durch den Erlass der Bundesministerin der Verteidigung vom 27. Januar 2022.
Die Neufassung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr wird als Anlage zu diesem Erlass verkündet.
Nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, genehmige ich die Neufassung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr durch den Erlass der Bundesministerin der Verteidigung vom 27. Januar 2022.
Die Neufassung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr wird als Anlage zu diesem Erlass verkündet.
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