Änderungen an Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (BMeldDigiV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

zukünftige Änderungen

 01.05.2026(noch nicht in Kraft)Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung
vom 9. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 238)
 01.11.2025(noch nicht in Kraft)Artikel 4 Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen
vom 22. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 23)

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.11.2024§ 9Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung, der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung
vom 23. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 169)
 27.06.2024§ 7Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104)
 01.11.2022Synopse gesamt oder einzeln für
§ 7, § 9
Artikel 6 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 21. Juli 2022 (BGBl. I S. 1182)
 01.05.2022(Inkrafttreten)Artikel 1 Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 20. April 2022 (BGBl. I S. 683)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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