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Berichtigung der Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung (FKüAusbVB k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung vom 9. März 2022 (BGBl. I S. 389) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 16 Absatz 1 ist die Angabe „3. „Produkte und Lagerhaltung"" durch die Angabe „2. „Produkte und Lagerhaltung"" zu ersetzen.
In § 16 Absatz 1 ist die Angabe „3. „Produkte und Lagerhaltung"" durch die Angabe „2. „Produkte und Lagerhaltung"" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Auftrag S. Halbach
Im Auftrag S. Halbach
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