Eingangsformel - Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18. AWVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.04.2022 BAnz AT 02.05.2022 V1; Geltung ab 03.05.2022
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Eingangsformel



Auf Grund des § 19 Absatz 4 Satz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482), der durch Artikel 297 Nummer 3 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:



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