Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (1. UkraineAufenthÜVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. Mai 2022 UkraineAufenthÜV § 4

In § 4 Absatz 2 der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 7. März 2022 (BAnz AT 08.03.2022 V1) wird die Angabe „23. Mai 2022" durch die Angabe „31. August 2022" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. UkraineAufenthÜVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. UkraineAufenthÜVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
V. v. 24.08.2022 BAnz AT 26.08.2022 V1
Artikel 1 2. UkraineAufenthÜVÄndV
... vom 7. März 2022 (BAnz AT 08.03.2022 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. April 2022 (BAnz AT 03.05.2022 V1 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die ...


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