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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „35 Jahre Erasmus-Programm" - GMünzeErasmusP k.a.Abk.)
V. v. 06.04.2022 BGBl. I S. 725 (Nr. 15)
Geltung ab 06.05.2022; FNA: 692-4-27 Ausprägung von Euro-Münzen
Geltung ab 06.05.2022; FNA: 692-4-27 Ausprägung von Euro-Münzen
Bekanntmachung
Auf Initiative der Europäischen Kommission geben die Mitgliedsstaaten der Euro-Zone im zweiten Halbjahr 2022 zur Würdigung des 35-jährigen Bestehens des Erasmus-Programms eine motivgleiche 2-Euro-Gedenkmünze heraus. Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „35 Jahre Erasmus-Programm" prägen zu lassen.
Die Münze wird ab dem 1. Juli 2022 in den Verkehr gebracht.
Die nationale Seite der Münze unterscheidet sich in den einzelnen Euro-Mitgliedsstaaten nur durch die Anordnung und Schreibweise des Ländernamens beziehungsweise der Länderkennung, die nationalen Münzzeichen sowie zum Teil durch die Schreibweise des Ausgabeanlasses.
Das Motiv der Bildseite wurde entsprechend dem von der Europäischen Kommission empfohlenen Verfahren von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union im Ergebnis einer Internet-Abstimmung als Sieger aus sechs Motivvorschlägen gewählt. Es wurde von Herrn Joaquin Jimenez, einem für die Monnaie de Paris tätigen französischen Medailleur, entworfen und zeigt eine Mischung aus zwei Hauptelementen des Erasmus-Programms: der ursprünglichen intellektuellen Inspiration, Erasmus selbst, und der Allegorie seines Einflusses auf Europa. Das Erste wird durch eine der bekanntesten Darstellungen von Erasmus symbolisiert. Das Zweite durch einen Strahl von Verbindungen, die von einem Leuchtfeuer zum anderen über die Münze gehen und den intellektuellen und menschlichen Austausch zwischen den europäischen Studentinnen und Studenten darstellen.
Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT" sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
Die Prägung der 2-Euro-Gedenkmünze erfolgt durch die fünf deutschen Münzstätten. Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt maximal 17 Millionen Stück. Daneben werden ca. 500.000 Stück in der höherwertigen Prägequalität Spiegelglanz für Sammlerzwecke produziert.
Die Münze wird ab dem 1. Juli 2022 in den Verkehr gebracht.
Die nationale Seite der Münze unterscheidet sich in den einzelnen Euro-Mitgliedsstaaten nur durch die Anordnung und Schreibweise des Ländernamens beziehungsweise der Länderkennung, die nationalen Münzzeichen sowie zum Teil durch die Schreibweise des Ausgabeanlasses.
Das Motiv der Bildseite wurde entsprechend dem von der Europäischen Kommission empfohlenen Verfahren von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union im Ergebnis einer Internet-Abstimmung als Sieger aus sechs Motivvorschlägen gewählt. Es wurde von Herrn Joaquin Jimenez, einem für die Monnaie de Paris tätigen französischen Medailleur, entworfen und zeigt eine Mischung aus zwei Hauptelementen des Erasmus-Programms: der ursprünglichen intellektuellen Inspiration, Erasmus selbst, und der Allegorie seines Einflusses auf Europa. Das Erste wird durch eine der bekanntesten Darstellungen von Erasmus symbolisiert. Das Zweite durch einen Strahl von Verbindungen, die von einem Leuchtfeuer zum anderen über die Münze gehen und den intellektuellen und menschlichen Austausch zwischen den europäischen Studentinnen und Studenten darstellen.
Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT" sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
Die Prägung der 2-Euro-Gedenkmünze erfolgt durch die fünf deutschen Münzstätten. Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt maximal 17 Millionen Stück. Daneben werden ca. 500.000 Stück in der höherwertigen Prägequalität Spiegelglanz für Sammlerzwecke produziert.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
Christian Lindner
Christian Lindner
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15316/index.htm