Eingangsformel - Gasspeicherbefüllungsverordnung (GasSpBefüllV)

V. v. 01.06.2022 BAnz AT 01.06.2022 V1
Geltung ab 02.06.2022; FNA: 752-6-26 Elektrizität und Gas

Eingangsformel



Auf Grund des § 35b Absatz 3 und 7 des Energiewirtschaftsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:



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