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Artikel 3 - Sechste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (6. PflSchAnwVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.06.2022 BGBl. I S. 867 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Geltung ab 18.06.2022, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) (aufgehoben)


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Juni 2022.





 

Frühere Fassungen von Artikel 3 Sechste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2024Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
vom 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 3 Sechste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 6. PflSchAnwVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. PflSchAnwVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Artikel 2 PflSchAnwVuaÄndV Änderung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... I S. 867) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 wird aufgehoben. 2. Artikel 3 Absatz 2 wird ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel
V. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 360
§ 2 PflSchAnwAusnV Vorläufige Fortgeltung bestimmter Anwendungsbeschränkungen
... vom 2. September 2021 (BGBl. I S. 4111) sowie die Artikel 2 und 3 Absatz 2 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 1. Juni 2022 (BGBl. I S. 867) sind nicht ...