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Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (4. StBVVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juni 2022 StBVV § 24

§ 24 Absatz 1 Nummer 11 der Steuerberatervergütungsverordnung vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1442), die zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363) geändert worden ist, wird durch folgende Nummern 11 und 11a ersetzt:

 
„11.
der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, vorbehaltlich der Nummer 11a, 1/20 bis 18/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1); Gegenstandswert ist der erklärte Wert, jedoch mindestens 25.000 Euro;

11a.
der Erklärung zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer im Rahmen des ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrechts 1/20 bis 9/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1); Gegenstandswert ist der Grundsteuerwert oder, sofern dessen Feststellung nicht vorgesehen ist, der jeweilige Grundsteuermessbetrag dividiert durch die Grundsteuermesszahl nach § 15 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Grundsteuergesetzes, jedoch jeweils mindestens 25.000 Euro;".



 

Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. StBVVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. StBVVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 1 BEV 2024 Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... Steuerberatervergütungsverordnung vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1442), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Juni 2022 (BGBl. I S. 877 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 werden die ...