Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Gebrauchsmusterverordnung im Hinblick auf Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokolle (PatVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.06.2022 BGBl. I S. 878 (Nr. 19); Geltung ab 01.07.2022

Eingangsformel *



Auf Grund des

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§ 34 Absatz 6 des Patentgesetzes, der zuletzt durch Artikel 204 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und

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§ 4 Absatz 4 des Gebrauchsmustergesetzes, der zuletzt durch Artikel 205 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,

jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der DPMA-Verordnung, der zuletzt durch Artikel 10 Nummer 2 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 558) geändert worden ist, verordnet das Deutsche Patent- und Markenamt:

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Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).



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