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Zitierungen von § 45 StBVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 StBVV Zeitgebühr (vom 01.07.2020)
... 40), im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§ 44) und in gerichtlichen und anderen Verfahren ( §§ 45 , 46). Sie beträgt 30 bis 75 Euro je angefangene halbe ...
§ 14 StBVV Pauschalvergütung (vom 20.07.2017)
... 40), im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§ 44) und in gerichtlichen und anderen Verfahren ( § 45 ). (3) Der Gebührenanteil der Pauschalvergütung muß in einem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105
Artikel 1 5. StBVVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... 40), im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§ 44) und in gerichtlichen und anderen Verfahren ( §§ 45 , 46)" gestrichen. b) In Satz 2 werden die Wörter „30 bis 75 Euro" ...

Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 5 StRVErluÄndV Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... 2;" angefügt. b) Nummer 2 Satz 2 wird aufgehoben. 13. In § 45 werden nach den Wörtern „der Finanzgerichtsbarkeit" ein Komma sowie die ...