interne Verweise§ 10 AFGBV Widerruf und Ruhen der Genehmigung eines festgelegten Betriebsbereichs ... Die zuständige Behörde hat die nach § 9 erteilte Genehmigung zu widerrufen, wenn die zuständige Behörde Kenntnis erlangt, ... wenn die zuständige Behörde Kenntnis erlangt, dass 1. Nebenbestimmungen nach § 9 Absatz 5 nicht erfüllt werden und dies zu einer Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des ... oder auf sonstige Weise unwirksam geworden ist oder 6. die Voraussetzungen nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3 nicht mehr gegeben sind und ein sicherer Betrieb des Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion ... bleiben unberührt. (3) Über den Widerruf einer nach § 9 erteilten Genehmigung setzt die zuständige Behörde das Kraftfahrt-Bundesamt in ... in Kenntnis. (4) Die zuständige Behörde kann das Ruhen einer nach § 9 Absatz 1 erteilten Genehmigung anordnen, wenn die Voraussetzungen nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ... Ruhen einer nach § 9 Absatz 1 erteilten Genehmigung anordnen, wenn die Voraussetzungen nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 vorübergehend nicht gegeben sind und der Genehmigungsinhaber nicht nachweist, dass ein ... Fahrfunktion darf im öffentlichen Straßenraum nicht betrieben werden, wenn die nach § 9 Absatz 1 erteilte Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs 1. nach Absatz 1 widerrufen ...
§ 11 AFGBV Maßgaben zur Anwendung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (vom 01.09.2023) ... § 4, 2. eine gültige Genehmigung eines festgelegten Betriebsbereichs nach § 9 und 3. das Bestehen einer dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechenden ... Fahrfunktion nach § 4 Absatz 1 sowie die Genehmigung eines festgelegten Betriebsbereichs nach § 9 vorzulegen. § 3 Absatz 3 und 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist nicht ... ist vom Halter zusätzlich die Genehmigung eines festgelegten Betriebsbereichs nach § 9 vorzulegen. (5) Die Verfahren nach Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 der ... mit autonomer Fahrfunktion keine Genehmigung eines festgelegten Betriebsbereichs nach § 9 , so hat der Halter unverzüglich das Fahrzeug nach Maßgabe des § 16 Absatz 1 der ...
Zitat in folgenden NormenGebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
§ 2 GebOSt Auslagen (vom 01.09.2023) ... die Kosten eines von der zuständigen Behörde beauftragten Gutachtens gemäß § 9 Absatz 3 Satz 1 der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung . (2) Die Erstattung der in Absatz 1 aufgeführten Auslagen kann auch ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 986
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