Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (DPMAWidAnO k.a.Abk.)
A. v. 16.07.2002 BGBl. I S. 2670; aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 2030-14-124 Beamte
|
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 2030-14-124 Beamte
|
III.
Diese Anordnung wird vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. August 2002 wirksam. Sie ist nicht anzuwenden auf vor dem 1. August 2002 erhobene Widersprüche oder Klagen.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1539/a21886.htm