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Berichtigung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nummer 71e ist die Angabe „§ 400" durch die Angabe „§ 402" zu ersetzen.
In Artikel 1 Nummer 71e ist die Angabe „§ 400" durch die Angabe „§ 402" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag Christian Weck
Im Auftrag Christian Weck
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