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§ 1 - Verordnung über die Durchführung von behördlichen Befähigungsprüfungen auf Betriebsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersBBefähPrV k.a.Abk.)
1Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren für die behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene. 2Soweit nachstehend nichts Anderes bestimmt ist, sind die §§ 68bis75 der Binnenschiffspersonalverordnung entsprechend anzuwenden.