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Zweite Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung (2. MDVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.07.2022 BGBl. I S. 1039 (Nr. 23); Geltung ab 07.07.2022
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Eingangsformel



Auf Grund des § 57 Absatz 1 Nummer 12, auch in Verbindung mit § 3a Absatz 2 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), von denen § 57 Absatz 1 Nummer 12 durch Artikel 1 Nummer 30 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) angefügt und § 3a Absatz 2 Satz 3 durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach Anhörung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik:


Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 7. Juli 2022 MDV § 1, § 2, § 8, § 3, Anlage

Die Mobilitätsdatenverordnung vom 20. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4728), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Januar 2022 (BGBl. I S. 21) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Nummer 1, § 2 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 2, Satz 2 und 3, Absatz 4 Satz 1 und § 8 Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Nummer 1 Buchstabe a und c sowie Nummer 2 Buchstabe a" gestrichen.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 3 Datenformate; Feststellung der tatsächlichen oder prognostizierten Auslastung im Linienverkehr".

b)
Der Wortlaut wird Absatz 1 und in dessen Satz 1 werden die Wörter „Nummer 1 Buchstabe a und c sowie Nummer 2 Buchstabe a" gestrichen.

c)
Die folgenden Absätze 2 bis 4 werden angefügt:

„(2) Für Kraftfahrzeuge, Obusse und Straßenbahnen im Linienverkehr sind die Daten zur prognostizierten oder tatsächlichen Auslastung unter der Angabe der gewählten Alternative für jede Linienfahrt bereitzustellen.

(3) Die Auslastung ist auf einer der drei folgenden Auslastungsstufen anzugeben:

1.
„geringe Auslastung": Belegung von weniger als 50 Prozent aller Sitz- und Stehplätze,

2.
„moderate Auslastung": Belegung von zwischen 50 Prozent und 75 Prozent aller Sitz- und Stehplätze,

3.
„hohe Auslastung": Belegung von mehr als 75 Prozent aller Sitz- und Stehplätze.

(4) Zur Ermittlung der Auslastungsstufe für eine Linienfahrt ist der Quotient aus den zur Verfügung stehenden Sitz- und Stehplätzen und den tatsächlich belegten Sitz- und Stehplätzen oder den prognostizierten belegten Sitz- und Stehplätzen im jeweiligen Fahrzeug zugrunde zu legen. Abweichend von Satz 1 ist im Linienverkehr mit Fernbussen bei der Ermittlung der Auslastungsstufe für eine Linienfahrt der Quotient aus den zur Verfügung stehenden Sitzplätzen und den tatsächlich belegten Sitzplätzen oder den prognostizierten belegten Sitzplätzen zugrunde zu legen."

3.
Die Anlage wird wie folgt gefasst:

„Anlage (zu § 1 Nummer 1, §§ 3 und 5 Absatz 1)

Datenkategorie Konkrete Daten und
Informationen
DetailinformationenDatenartDatenmodell(e)/-standard(s),
geforderte(s) Datenformat(e)
Alternative(s) Daten-
modell(e), geforderte(s)
Datenformat(e)*
Daten im Zusammen-
hang mit der Beför-
derung von Personen
im Linienverkehr
Unternehmer oder
Vermittler
Name des Unternehmers oder des Vermittlers, Kontakt-
daten (Telefon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der
Dienstleistung
statischNeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML)
GTFS (CSV)
Fahrpläne(Soll-)Fahrpläne mit An- und Abfahrtszeiten an den
jeweiligen Haltestellen unter Verwendung der deutsch-
landweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Halte-
zeiten, Anschlüsse, Betriebszeiten und Betriebskalender
mit einer Zuordnung zwischen Tageskategorien und
Kalendertagen
statischNeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML)
GTFS (CSV)
RoutenNetztopologie unter Verwendung der deutschlandweit
einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Streckendaten,
Liniennetz, Bediengebiet beim Linienbedarfsverkehr
statischNeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML) oder Geodaten ge-
mäß INSPIRE-Vorgaben
GTFS (CSV), Geoda-
ten als (Geo)JSON,
GML
Tarifstruktur/PreiseGängige Basis-/Normaltarife, Fahrgastkategorien, gän-
gige Tarifprodukte, Sondertarifprodukte, Tarifzonen,
grundlegende Tarifinformationen in Bezug auf Rück-
erstattung/Ersatz/Umtausch/Übertragung einschließlich
Verkaufsdauer, Gültigkeitsperioden, eingeschränkte
Streckenführung/Tarifzonenabfolge, Mindestaufenthalt
statischNeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML)
VDV-KA, GTFS (CSV)
Buchungs- und
Bezahlmöglichkeiten
Vertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zah-
lungsarten und -möglichkeiten
statischNeTEx-EU-Profil (XML) CSV, JSON
Daten zum Umwelt-
standard und der
Barrierefreiheit der
eingesetzten Fahr-
zeuge
Fahrzeugart (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Kleinfahrzeug),
Eigenschaften (Antriebsart einschließlich der Schad-
stoffklasse, Niederflur oder rollstuhlgängig, Anzahl Sitz-
und Stehplätze)
statischNeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML)
GTFS (CSV)
Ausfälle, Störungen Statusänderungen bezogen auf Fahrplan, eingesetztes
Fahrzeug oder Routen, Umleitungen unter Verwendung
der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID
(VDV 432), Abweichungen zum standardmäßig einge-
setzten Fahrzeug
dynamischSIRI PT, ET, SX (XML) GTFS-RT (Protocol
buffers), (Geo)JSON,
CSV, VDV 453/454
(XML)
VerspätungenAbweichungen vom Soll-Fahrplan unter Verwendung der
deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)
dynamischSIRI PT, ET (XML) GTFS-RT (Protocol
buffers), (Geo)JSON,
CSV, VDV 453/454
(XML)
Voraussichtliche
Abfahrts-/Ankunftszeit
Voraussichtliche Ankunftszeit an der Haltestelle oder am
Haltepunkt und voraussichtliche Abfahrtszeit von der
Haltestelle oder vom Haltepunkt unter Verwendung der
deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)
dynamischSIRI PT, ET, VM (XML) GTFS-RT (Protocol
buffers), VDV
453/454 (XML),
(Geo)JSON, CSV
Tatsächliche oder
prognostizierte Aus-
lastung
Gemessener oder prognostizierter Auslastungsgrad
„hoch" (75 bis 100 %), „moderat" (50 bis 75 %) oder
„gering" (0 bis 50 %) des eingesetzten Fahrzeugs oder
Obusses oder der eingesetzten Straßenbahn, bezogen
auf den jeweiligen Fahrtabschnitt, unter Anwendung der
Bestimmungen des Regelwerks VDV 7052 zur Erstellung
von Auslastungsinformationen in der Fahrgastkommuni-
kation
dynamischSIRI VM, ET, SM (XML) GTFS-RT (Protocol
buffers), VDV-454
(XML), CSV
Daten im Zusammen-
hang mit der Beför-
derung von Personen
im Gelegenheitsver-
kehr
Unternehmer oder
Vermittler
Name des Anbieters, Kontaktdaten des Anbieters (Tele-
fon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der Dienstleistung
statischNeTEx-EU-Profil (XML),
JSON
XML, CSV
Bediengebiet und
-zeiten
Gebiete, in denen die Beförderungsdienstleistung gemäß
behördlicher Genehmigung angeboten wird (Taxi-,
Mietwagen- und gebündelter Bedarfsverkehr) inklusive
Angaben zum Pflichtfahrgebiet (Taxiverkehr); ggf. Anga-
ben ab wann Dienste im entsprechenden Gebiet an-
geboten werden (Mietwagen- und gebündelter Bedarfs-
verkehr)
statischGeoJSON oder Geodaten
gemäß INSPIRE-Vorgaben
XML, CSV, GML
Preise/Beförderungs-
entgelte
a) Taxenverkehr:
Beförderungsentgelt nach § 51 PBefG; Sonder-
produkte nach § 51 Abs. 1 S. 4 PBefG; Allgemeine
Beförderungsbedingungen soweit sie den Preis
oder das Beförderungsentgelt betreffen.
statischNeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML)
GTFS (CSV), XML,
CSV
 b) Mietwagenverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr:
Gängiger Basis-/Normalpreis, Sonderprodukte
sowie behördlich nach § 51a Abs. 1 oder 2 PBefG
festgelegte Entgelte inkl. Angaben zum zeitlichen
oder räumlichen Geltungsbereich. Allgemeine Ge-
schäftsbedingungen soweit sie den Preis oder das
Beförderungsentgelt betreffen.
   
Buchungs- und
Bezahlmöglichkeiten
Vertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zah-
lungsarten und -möglichkeiten
statischJSONXML, CSV
Daten zum Umwelt-
standard und der
Barrierefreiheit der
eingesetzten Fahr-
zeuge
Fahrzeugart, Eigenschaften (Antriebsart einschließlich
der Schadstoffklasse sowie Angaben zur Barrierefreiheit
nach § 64c PBefG inkl. der Anzahl barrierefreier Fahr-
zeuge im Taxen- und gebündelten Bedarfsverkehr) sowie
die Ordnungsnummer der Fahrzeuge
statischNeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML), JSON
XML, CSV
Daten zu den tatsäch-
lich abgerechneten
Kosten
entfälltdynamischJSON, XML CSV
Verfügbarkeit von
Fahrzeugen im Verkehr
in Echtzeit
Geokoordinaten, Fahrzeugtyp und Barrierefreiheit von für
eine Fahrt verfügbaren Fahrzeugen unter Verwendung
der Ordnungsnummer in Echtzeit
dynamisch(Geo)JSON, XML GML
AuslastungAuslastungsgrad (freie Sitzplätze, freie barrierefreie
Sitzplätze)
dynamischJSON, XML GML
Daten zu Zugangs-
knoten und deren In-
frastruktur im Linien-
und Gelegenheitsver-
kehr
Zugangsknotena) Linienverkehr:
Geokoordinaten von Haltestellen, Haltestellen-
bereichen, Haltepunkten, Bahnhöfen und anderen
Zugangsknoten unter Verwendung der deutsch-
landweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)
b) Gelegenheitsverkehr:
Geokoordinaten und Adresse vom Betriebssitz oder
anderen behördlich zugelassenen Stellen oder
anderen Abstellorten als den Betriebssitz
statischa) Linienverkehr:
NeTEx-EU-Profil/VDV
462 (XML) oder Geo-
daten gemäß INSPIRE-
Vorgaben
b) Gelegenheitsverkehr:
(Geo)JSON oder Geo-
daten gemäß INSPIRE-
Vorgaben
a) Linienverkehr:
GTFS (CSV),
Geodaten als
(Geo)JSON, GML
b) Gelegenheits-
verkehr:
XML, CSV, GML
Infrastruktur an
Zugangsknoten
Bahnsteige oder Plattformen, Zugänglichkeit wie Treppen,
Rolltreppen oder Aufzüge, Fußwege, barrierefreie Zu-
gangsmöglichkeiten, Standorte von Verkaufsstellen und
Ticketautomaten (inkl. Angaben zu deren Barrierefreiheit)
sowie allgemeine Informationen wie Öffnungszeiten
statischNeTEx-EU-Profil/VDV-462
XML) oder Geodaten ge-
mäß INSPIRE-Vorgaben
GTFS (CSV), Geoda-
ten als (Geo)JSON,
GML
Aktueller Betriebs-
status der Zugangs-
knoten und von dort
vorhandener Infra-
struktur
Statusänderungen an beschreibenden Eigenschaften
einer Haltestelle/eines Haltepunktes (Bereiche, Masten,
Haltepositionen) einschließlich Angaben zur vorüber-
gehenden oder dauerhaften Stilllegung unter Angabe
des Zeitpunkts oder Zeitraums der Stilllegung unter
Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Halte-
stellen-ID (VDV 432).
Aktueller Zustand der Infrastruktur (wie z. B. geschlos-
sene Zu-/Ausgänge, Bahnsteige, Verkaufsstellen, Trep-
penhäuser, Rolltreppen, Aufzüge, eingeschränkte bar-
rierefreie Zugangsmöglichkeiten).
dynamischSIRI FM, SX (XML) oder
Geodaten gemäß
INSPIRE-Vorgaben
GTFS-RT (Protocol
buffers), (Geo)JSON,
CSV, GML
* Können ergänzend bereitgestellt werden oder alternativ zum geforderten Datenformat, bis dieses produktiv eingesetzt wird.


 
Datenprotokolle und Serviceschnittstellen

Der Nationale Zugangspunkt unterstützt die im Folgenden genannten Protokolle/Schnittstellen für Datengeber und Datennehmer. Die Protokolle/Schnittstellen können unabhängig voneinander gewählt werden. Details der Verwendung der Protokolle werden vom Nationalen Zugangspunkt festgelegt und in dessen technischer Dokumentation beschrieben.

-
HTTPS: Komplette Datensätze (sowohl zeichenbasiert als auch binär-kodiert) können per HTTPS-Protokoll ausgetauscht werden.

-
SOAP: Komplette XML-kodierte Datensätze können per SOAP-Protokoll (basierend auf HTTPS) ausgetauscht werden. Entsprechende Schnittstellenspezifikationen in der Spezifikationssprache WSDL werden zur Erzeugung der Schnittstellenimplementierung zur Verfügung gestellt.

-
MQTT: Der Nationale Zugangspunkt ist über das MQTT-Protokoll sowohl datengeber- als auch datennehmerseitig ansprechbar.

-
REST: Komplette, JSON-kodierte Datensätze können per REST (basierend auf HTTPS) ausgetauscht werden.

Werden Daten über Webservices mit anderen WSDL-Spezifikationen oder über andere Serviceschnittstellen (zum Beispiel OGC-konforme WMS/WFS) bereitgestellt, insbesondere um Dritten eine nach Aufrufparametern gestaltete, datennehmerspezifische Antwort zu übermitteln, kann der Nationale Zugangspunkt für die Speicherung der Metadaten der Webservices und zur Vermittlung des Datenaustausches zwischen Datengeber und Datennehmer genutzt werden. Der Aufruf der Dienste findet jedoch direkt zwischen Datennehmer- und Datengebersystem statt."


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Juli 2022.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Digitales und Verkehr

Volker Wissing