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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 2b - Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V)
V. v. 20.10.2004 BGBl. I S. 2622; aufgehoben durch § 10 V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 2942
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2-2 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2-2 Sozialgesetzbuch
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§ 2b Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen
§ 2b wird in 1 Vorschrift zitiert
Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 2a fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden.
Zitierungen von § 2b Alg II-V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2b Alg II-V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Alg II-V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 Alg II-V Übergangsregelung
... §§ 1 bis 3 in der bis zum 30. September 2005 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden und die ... bis zum 30. September 2005 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden und die §§ 2a und 2b sind nicht anzuwenden für Bewilligungszeiträume (§ 41 Abs. 1 Satz 4 des Zweiten ...
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