Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 6 - Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V)

V. v. 20.10.2004 BGBl. I S. 2622; aufgehoben durch § 10 V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 2942
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2-2 Sozialgesetzbuch
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§ 6 Übergangsregelung



Die §§ 1 bis 3 in der bis zum 30. September 2005 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden und die §§ 2a und 2b sind nicht anzuwenden für Bewilligungszeiträume (§ 41 Abs. 1 Satz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch), die vor dem 1. Oktober 2005 beginnen, längstens jedoch bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.



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