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Teil 5 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 92 Übergangsvorschrift
Anwärterinnen und Anwärter, die den Vorbereitungsdienst vor Ablauf des 31. August 2022 begonnen haben, führen die Ausbildung nach der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 28. November 2001 (BGBl. I S. 3327), die zuletzt durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, zu Ende.
§ 93 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 93 ändert mWv. 1. September 2022 LAP-mntDBWVV
1Diese Verordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 28. November 2001 (BGBl. I S. 3327), die zuletzt durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, außer Kraft.
Schlussformel
Die Bundesministerin der Verteidigung
Christine Lambrecht
Christine Lambrecht
Anlage (zu § 48 Absatz 2) Leistungsstufensystem für die Fremdsprachenausbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Der geforderte oder in einer Sprachprüfung nachgewiesene Grad der Kompetenz in der Fremdsprache wird als Standardisiertes Leistungsprofil angegeben. Das Standardisierte Leistungsprofil ist eine vierstellige Kennzahl, die in festgelegter Reihenfolge zu jeder der vier Fertigkeiten angegeben wird:
Wenn eine Fertigkeit nicht gefordert wird oder nicht geprüft worden ist, wird an der entsprechenden Stelle ein X gesetzt. Ist die geprüfte Leistung in einer Fertigkeit nicht erbracht worden, wird an der entsprechenden Stelle eine 0 gesetzt.
- -
- Hörverstehen (erste Stelle),
- -
- mündlicher Gebrauch (zweite Stelle),
- -
- Leseverstehen (dritte Stelle) und
- -
- schriftlicher Gebrauch (vierte Stelle).
Leistungs- stufe | Definition |
1 | elementare Kompetenz in der Fremdsprache in einem begrenzten und vertrauten allgemeinen Rahmen |
2 | funktionale Kompetenz in der Fremdsprache in einem allgemeinen und beruflichen Rahmen |
3 | professionelle Kompetenz in der Fremdsprache im allgemeinen gesellschaftlichen und im beruflich-fachlichen Bereich im Rahmen weniger vertrauter Sachgebiete |
4 | muttersprachenähnliche Kompetenz in der Fremdsprache im all- gemeinen gesellschaftlichen und im beruflich-fachlichen Bereich im Rahmen nicht vertrauter Sachgebiete |
Wenn eine Fertigkeit nicht gefordert wird oder nicht geprüft worden ist, wird an der entsprechenden Stelle ein X gesetzt. Ist die geprüfte Leistung in einer Fertigkeit nicht erbracht worden, wird an der entsprechenden Stelle eine 0 gesetzt.
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