Zitierungen von § 37 MntDBwVVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 MntDBwVVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MntDBwVVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 89 MntDBwVVDV Verhinderung
... ganz oder teilweise an der Erbringung einer Prüfungsleistung gehindert, gilt § 37 entsprechend. (2) Ist eine Anwärterin oder ein Anwärter an der Teilnahme an ... an der Teilnahme an der schriftlichen oder mündlichen Laufbahnprüfung gehindert, gilt § 37 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Prüfungsamt an die Stelle des Bildungszentrums ...


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