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Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds" (2. EKFG-ÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 22. Juli 2022 in Kraft.

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