Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 11 - Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (VirHVEG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung der Insolvenzordnung


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2022 InsO § 270b, § 270f, mWv. 1. November 2022 § 98

Die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2022

1.
§ 98 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Buchstabe a werden die Wörter „die Ladung zu dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft an den Schuldner" durch die Wörter „eine Aufforderung zur Auskunftserteilung nach § 97 Absatz 1" ersetzt.

b)
In Buchstabe c werden die Wörter „Erteilung des Vollstreckungsauftrags" durch die Wörter „der Aufforderung zur Auskunftserteilung" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
In § 270b Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „nach" die Wörter „Absatz 1 oder" eingefügt.

3.
In § 270f Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3" durch die Wörter „Absatz 3 und 4" ersetzt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 VirHVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VirHVEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 VirHVEG Inkrafttreten
... Die Artikel 7 bis 9 treten am 1. August 2022 in Kraft. (2) Artikel 11 Nummer 1 und Artikel 13 treten am 1. November 2022 in Kraft. (3) Im Übrigen tritt dieses ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 34 KrZwMGEG Folgeänderungen
...  (13) Die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1166 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 11 Absatz 1 Satz ...