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Artikel 10 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (RL2019/1152-UG k.a.Abk.)
Artikel 10 Änderung des PTA-Berufsgesetzes
Dem § 18 des PTA-Berufsgesetzes vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 6a des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geändert worden ist, wird folgender Absatz 6 angefügt:
- „(6) Auf den Ausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck sowie aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden."
Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 RL2019/1152-UG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RL2019/1152-UG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel RL2019/1152-UG *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1 bis 11 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen ...
Artikel 12 RL2019/1152-UG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. August 2022 in Kraft. (2) Artikel 10 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. (3) Die Artikel 11a und 11b treten am Tag nach der ...
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