Tools:
Update via:
Artikel 2 - Zwanzigste Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (20. SaatGRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
Die Pflanzkartoffelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 2004 (BGBl. I S. 2918), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. September 2021 (BGBl. I S. 4595) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a werden nach dem Wort „Antragstellung" die Wörter „, bei Anträgen ab dem 1. Januar 2028 vier Jahre vor Antragstellung," eingefügt.
- bb)
- In Buchstabe c werden nach den Wörtern „drei Jahren" die Wörter „, bei Anträgen ab dem 1. Januar 2028 in den letzten vier Jahren," eingefügt.
- b)
- In Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 5 Nummer 1 werden jeweils nach dem Wort „Antragstellung" die Wörter „, bei Anträgen ab dem 1. Januar 2028 vier Jahre vor Antragstellung," eingefügt.
- c)
- Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 angefügt:„(8) Die Anerkennungsstelle kann Ausnahmen nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 5 Nummer 1 zulassen, sofern dadurch keine phytosanitären Beeinträchtigungen zu erwarten sind."
- 2.
- In § 6 Absatz 2 Nummer 3 werden die Wörter „Vorstufenpflanzgut, Basispflanzgut oder Basispflanzgut EWG" durch die Wörter „Vorstufenpflanzgut oder Basispflanzgut" ersetzt.
- 3.
- Anlage 2 Nummer 2.2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Nummer 2.2.5 wird folgende Nummer 2.2.6 eingefügt:
Krankheit oder Mangel | Vorstufen- pflanzgut der Klasse | Basispflanzgut der Klasse | Zertifiziertes Pflanzgut der Klasse | ||
PBTC | PB | S, SE, E | A, B | ||
v. H. des Gewichtes | |||||
„2.2.6 | Potato spindle tuber viroid (PSTVd) | 0 | 0 | 0 | 0". |
- b)
- Die bisherigen Nummern 2.2.6. bis 2.2.11 werden die Nummern 2.2.7 bis 2.2.12.
- c)
- In der neuen Nummer 2.2.11 wird die Angabe „2.2.9" durch die Angabe „2.2.10" ersetzt.
- d)
- In dem nach der Tabelle folgenden Satz wird die Angabe „2.2.7" durch die Angabe „2.2.8" ersetzt.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15427/a288593.htm