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Zitierungen von § 21 OGErzeugerOrgDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 OGErzeugerOrgDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OGErzeugerOrgDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
V. v. 11.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 182
Artikel 1 2. OGErzeugerOrgDVÄndV
... dem Begünstigten zur Verfügung gestellt wird." ersetzt. 9. § 21 Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. die Anerkennungsvoraussetzungen nach Unionsrecht und ...
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