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Zitierungen von § 122 BRRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 122 BRRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
V. v. 20.11.2008 BGBl. I S. 2224
Artikel 1 14. BPolLVÄndV
...  5. Dem § 21 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „§ 122 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes bleibt unberührt." 6. § 24 wird ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
neugefasst durch B. v. 02.07.2002 BGBl. I S. 2459, 2671; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
§ 43 BLV
... stellt das Bundesministerium des Innern fest, ob die Voraussetzungen vorliegen; § 122 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes bleibt unberührt. § 6 ist entsprechend ...

Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)
neugefasst durch B. v. 31.01.2003 BGBl. I S. 143; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408
§ 21 BPolLV Übernahme von Beamtinnen und Beamten aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes (vom 28.11.2008)
... Befähigung für den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei anerkannt werden. § 122 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes bleibt unberührt. (2) Über die ...

Verordnung über die Laufbahnen des gehobenen und höheren Fachschuldienstes an Bundeswehrfachschulen (L-g/hFSDBWFSV)
V. v. 29.04.2002 BGBl. I S. 1674; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
§ 2 L-g/hFSDBWFSV Besondere Anforderungen für die Laufbahnen
... des gehobenen Fachschuldienstes an Bundeswehrfachschulen kann eingestellt werden, wer nach § 122 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes die Befähigung für den gehobenen Schuldienst an ... höheren Fachschuldienstes an Bundeswehrfachschulen kann eingestellt werden, wer nach § 122 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes die Befähigung für den höheren Schuldienst ...