Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 8a - Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung (EnWRKAnpG k.a.Abk.)

Artikel 8a Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes


Artikel 8a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Juli 2022 MsbG § 19, § 47

Das Messstellenbetriebsgesetz vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 19 Absatz 2 werden nach dem Wort „Datenverarbeitung" die Wörter „energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge" eingefügt.

2.
§ 47 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 13 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgende Nummer 14 wird angefügt:

„14.
zu den näheren Anforderungen und zur Konkretisierung der Reichweite energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge nach § 19 Absatz 2."



 

Zitierungen von Artikel 8a Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8a EnWRKAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWRKAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 11 EEGAusbGuEnFG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... Messstellenbetriebsgesetz vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), das zuletzt durch Artikel 8a des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Absatz 2 Satz 1 ...