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Artikel 9 - Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung (EnWRKAnpG k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 5a tritt am zweiten Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juli 2022.