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Zitierungen von § 6 EnFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 EnFG Abschlagszahlungen
... Auf den zu erwartenden Anspruch nach § 6 Absatz 1 Satz 1 oder 2 können bereits während des anspruchsgegenständlichen Kalenderjahres angemessene ...
§ 8 EnFG Ausgleich der Anschlussförderung der Güllekleinanlagen
... Anspruch wird am 31. Dezember des jeweils folgenden Kalenderjahres fällig. § 6 Absatz 3 Satz 2 und 3 sind entsprechend ...
§ 9 EnFG Öffentlich-rechtliche Verträge
... Nähere Bestimmungen zu den Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland nach den §§ 6 bis 8 werden in öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen den ... Deutschland wird vertreten 1. bei dem Vertrag für die Zahlungen nach den §§ 6 und 7 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und 2. bei dem ... Nummer 1 enthält ferner insbesondere nähere Bestimmungen zu dem Ausgleichsanspruch nach § 6 Absatz 1 und seiner Erfüllung sowie zu den Abschlagszahlungen nach § ...
§ 62 EnFG Aufsicht durch die Bundesnetzagentur
... festlegen, veröffentlichen, erheben und vereinnahmen, b) die Kontoabrechnung nach § 6 durchführen, c) den Ausgleichsmechanismus nach Teil 4 durchführen und ...
§ 66 EnFG Allgemeine Übergangsbestimmungen (vom 16.05.2024)
... auf das Kalenderjahr 2022 entsprechend anzuwenden, wobei der auszugleichende Differenzbetrag nach § 6 Absatz 1 insoweit der Saldo der Bankkonten nach § 47 Absatz 1 Satz 1 am 31. Dezember 2022 ist. ... Saldo der Bankkonten nach § 47 Absatz 1 Satz 1 am 31. Dezember 2022 ist. Wenn nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit Satz 1 ein Anspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen die Übertragungsnetzbetreiber für das ... Dauer der Stundung nicht zu verzinsen. (5) Die Abschlagszahlungen auf den Anspruch nach § 6 Absatz 1 sollen im Kalenderjahr 2023 abweichend von § 7 Absatz 2 Satz 1 so bemessen werden, dass sie ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 11 StromPBGEG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... für das Jahr 2023 verwendet werden dürfen." 2. In § 6 Absatz 1 Satz 2 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „, höchstens jedoch in Höhe der Summe ... Dem § 66 Absatz 4 werden folgende Sätze angefügt: „Wenn nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit Satz 1 ein Anspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen die Übertragungsnetzbetreiber für das ... Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4.2 werden nach der Angabe „ §§ 6 und 7" die Wörter „sowie § 3 Absatz 3 Nummer 3a der ...
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