Zitierungen von § 21 EnFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 62 EnFG Aufsicht durch die Bundesnetzagentur (vom 25.02.2025)
... treffen 1. zu den Voraussetzungen der Verringerung der Umlagen nach § 21 und zu den insoweit zu erfüllenden Anforderungen, insbesondere a) zu dem Nachweis ... Strommengen sicherzustellen, und d) zu den Bedingungen für eine Anwendung von § 21 Absatz 4a für den Fall, dass die Inbetriebnahme des Stromspeichers oder ein Wechsel in die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2225; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 19 StromNEV Sonderformen der Netznutzung (vom 01.01.2023)
... Strombezüge um höchstens 0,025 Cent je Kilowattstunde erhöhen. Die §§ 21 , 45 und 46 des Energiefinanzierungsgesetzes sind im Rahmen der Erhebung des Aufschlags nach Satz ...

Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512, 2894; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 13 StromPBG Anwendungsbereich (vom 03.08.2023)
... verbraucht wird. (4) § 19 Absatz 3 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und § 21 des Energiefinanzierungsgesetzes sind außer in den Fällen des Absatzes 3 Nummer 3 auf Strom entsprechend anzuwenden, der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 6 EEGAusbGuEnFG Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
... sowie § 27b des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" durch die Wörter „ §§ 21 , 45 und 46 des Energiefinanzierungsgesetzes" ersetzt. 2. In § 28 Absatz 2 ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 8 EnWGEÜVÄndG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Nummer 3 wird jeweils ... „Voraussetzungen der Befreiung von Stromspeichern von einer Doppelbelastung mit Umlagen nach § 21 Absatz 1, 2 und 4 und zu den insoweit nach § 21 Absatz 1" durch die Wörter „Voraussetzungen der ... von einer Doppelbelastung mit Umlagen nach § 21 Absatz 1, 2 und 4 und zu den insoweit nach § 21 Absatz 1" durch die Wörter „Voraussetzungen der Verringerung der Umlagen nach ... 21 Absatz 1" durch die Wörter „Voraussetzungen der Verringerung der Umlagen nach § 21 und zu den insoweit" ersetzt. b) In Buchstabe b wird das Wort „und" ... d wird angefügt: „d) zu den Bedingungen für eine Anwendung von § 21 Absatz 4a für den Fall, dass die Inbetriebnahme des Stromspeichers oder ein Wechsel in die ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 11 EEGuEnWRÄndG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 9.1 Satz 1 werden die Wörter „ § 21 Absatz 1 Nummer 3" durch die Wörter „§ 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. ... 1 werden die Wörter „§ 21 Absatz 1 Nummer 3" durch die Wörter „ § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. bb) In Nummer 9.3 Satz 1 wird die Angabe „§ 53 ...


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