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Zitierungen von § 46 EnFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 21 EnFG Umlageerhebung bei Stromspeichern und Verlustenergie
... bis 3 nur, wenn der Netznutzer seine Mitteilungspflichten nach Teil 5 erfüllt hat. § 46 Absatz 1 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass sämtliche Strommengen, die bei der ... gebracht werden, mess- und eichrechtskonform erfasst oder abgegrenzt werden müssen. § 46 Absatz 5 Satz 1 und 2 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass sowohl für die Netzentnahme für ... auf jedes 15-Minuten-Intervall im Sinn des Absatzes 1) in Ansatz gebracht werden darf. § 46 Absatz 2 bis 4 und 5 Satz 3 ist nicht anzuwenden. (5) Der Anspruch auf Zahlung der Umlagen verringert sich auch ...
Zitat in folgenden Normen
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2225; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 19 StromNEV Sonderformen der Netznutzung (vom 01.01.2023)
... höchstens 0,025 Cent je Kilowattstunde erhöhen. Die §§ 21, 45 und 46 des Energiefinanzierungsgesetzes sind im Rahmen der Erhebung des Aufschlags nach Satz 15 entsprechend anzuwenden. Der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 6 EEGAusbGuEnFG Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
... des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" durch die Wörter „§§ 21, 45 und 46 des Energiefinanzierungsgesetzes " ersetzt. 2. In § 28 Absatz 2 Nummer 9 werden die Wörter „§ ...
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