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Zitierungen von § 68 EnFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 66 EnFG Allgemeine Übergangsbestimmungen (vom 16.05.2024)
... der Umlagen nicht vor der Auflösung des beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalts nach § 68 für die in Anspruch genommene Verringerung mitgeteilt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 11 EEGuEnWRÄndG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... der Umlagen nicht vor der Auflösung des beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalts nach § 68 für die in Anspruch genommene Verringerung mitgeteilt werden." 11. § 67 ... gewährte Begrenzung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben." 12. § 68 wird wie folgt gefasst: „§ 68 Beihilfevorbehalt § 22, Teil ... aufgehoben." 12. § 68 wird wie folgt gefasst: „ § 68 Beihilfevorbehalt § 22, Teil 4 Abschnitt 3 und § 39 dieses Gesetzes ...
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 11 StromPBGEG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... der gestundete Betrag während der Dauer der Stundung nicht zu verzinsen." 7. § 68 wird wie folgt gefasst: „Teil 4 Abschnitt 2 bis 4 dieses Gesetzes mit Ausnahme ...
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