Das
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vom
28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch
Artikel 10a des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land" durch die Angabe „Offshore-Anbindungsleitungen" ersetzt.
- b)
- In Absatz 5 wird die Angabe „§ 44 Absatz 1" durch die Angabe „§ 65 Absatz 1" ersetzt.
- 2.
- In § 4 Satz 1 werden die Wörter „Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land" durch die Angabe „Offshore-Anbindungsleitungen" ersetzt.
- 3.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „Wirtschaft und Energie" durch die Wörter „Wirtschaft und Klimaschutz" ersetzt.
- b)
- In Absatz 6 werden die Wörter „Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land" durch die Angabe „Offshore-Anbindungsleitungen" ersetzt.
- 4.
- In § 17 Satz 1 wird das Wort „Anbindungsleitungen" durch die Angabe „Offshore-Anbindungsleitungen" ersetzt.
- 5.
- § 18 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden vor dem Wort „bedürfen" die Wörter „, mit Ausnahme von Nebeneinrichtungen zu Offshore-Anbindungsleitungen," eingefügt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Netzverknüpfungspunkte" die Wörter „, einschließlich Nebeneinrichtungen zu Offshore-Anbindungsleitungen," eingefügt.
- c)
- In Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „Wirtschaft und Energie" durch die Wörter „Wirtschaft und Klimaschutz" ersetzt.
- 6.
- In § 31 Absatz 3 werden die Wörter „Wirtschaft und Energie" durch die Wörter „Wirtschaft und Klimaschutz" und werden die Wörter „und nukleare Sicherheit" durch die Wörter „, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt.
- 7.
- § 36 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Energie" durch die Wörter „Wirtschaft und Klimaschutz", werden die Wörter „und nukleare Sicherheit" durch die Wörter „, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Wörter „Digitales und Verkehr" ersetzt.
- b)
- In den Sätzen 2 und 3 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Energie" durch die Wörter „Wirtschaft und Klimaschutz" ersetzt.
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726